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Grafik: Abschlusserstellung.

Als Unternehmer sind Sie entweder verpflichtet, eine Handels- bzw. Steuerbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang sowie Lagebericht (Jahresabschluss) oder eine Einnahmen-Überschussrechnung zu erstellen.


Das ist für Sie von größtem Nutzen!


Denn sowohl der Jahresabschluss als auch die Einnahmen-Überschussrechnung sagen sehr viel über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens aus. Auf den Punkt gebracht: Beides sind unersetzliche Mess- und Steuerungselemente für ein Unternehmen!

Genau hier setzen wir an. Nachdem wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Ziele exakt definiert haben, steuern wir Ihr Abschlussergebnis entsprechend der bilanzpolitischen Möglichkeiten und gesetzlichen Wahlrechte. Dadurch erhalten Sie einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens. Zusätzlich wird vermieden, dass Sie unnötige Steuern bezahlen, auch eine Kreditentscheidung fällt mit höherer Wahrscheinlichkeit günstiger für Sie aus.

In einer ausführlichen Bilanzbesprechung mit Kennzahlenanalysen werden Ihnen am Ende die wichtigsten Punkte des Abschlusses nochmals präzise erläutert.



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